Muss die Gemeinde wegen Brunnen Nord die Steuern erhöhen?

Der Gemeinderat hat sich bereits in der Vergangenheit bei der Erarbeitung des Finanzplans das Ziel gesetzt, dass die Nettoschuld den Betrag von CHF 5'000 pro Einwohnerin und Einwohner nicht übersteigen soll. Damit wird sichergestellt, dass die Fremdfinanzierung zu vernünftigen Konditionen erfolgen kann. Nach heutigem Wissensstand kann diese Vorgabe dank der positiven Abschlüsse der letzten Jahre eingehalten werden. Die geplanten Investitionen können voraussichtlich mit dem aktuellen Steuerfuss finanziert werden.

Welchen Beitrag leisten die Grundeigentümer?

Die Grundeigentümer finanzieren 85% der Investition in die Groberschliessungsstrassen Brunnen Nord und Stegstuden (abz. eines Anteils des Bezirkes für die Instandsetzung der Groberschliessung Stegstuden von CHF 0.6 Mio.). Insgesamt finanzieren sie CHF 21.4 Mio. In Brunnen Nord werden schätzungsweise rund CHF 650-750 Mio. verbaut. Die Erschliessungskosten entsprechen somit etwa drei Prozent der Investitionen.

Welche Auswirkungen hat Brunnen Nord auf andere mittelfristig anzugehende Projekte der Gemeinde?

Die Gemeinde verfügt über ein zweckfreies Eigenkapital von rund CHF 28.9 Mio. (Stand 31.12.21). Die Gemeinde Ingenbohl ist gemäss Finanzplan 2023-25 in der Lage, zusätzlich zu Brunnen Nord rund CHF 4 – 5 Mio. pro Jahr für weitere Investitionen auszugeben. Es besteht also ein finanzieller Handlungsspielraum auch für andere Investitionen. Inzwischen sind wichtige Projekte bereits beschlossen oder umgesetzt: Erneuerung Kinderstrandbad, Sanierung Hallenbad, Neugestaltung des Quais.

Führt Brunnen Nord für die Gemeinde zu Folgeinvestitionen?

Der Gemeinderat Ingenbohl überprüft die Entwicklung der Gemeinde laufend und passt die verschiedenen Planungen bei Bedarf an. Zurzeit befasst sich der Gemeinderat intensiv mit der Weiterentwicklung der Schulliegenschaften. Trotz starkem Bevölkerungswachstum in den vergangenen Jahren ist die Schülerzahl leicht rückläufig. Dafür stellt die Art und Weise des Unterrichtens heute neue räumliche Anforderungen. Bei den anstehenden Sanierungen der Schulliegenschaften besteht genügend Spielraum, um die künftige Entwicklung der Schülerzahlen bewältigen zu können. Mittel- bis langfristig stehen der Gemeinde auch Altersheimplätze im neuen Alterswohnheim im Kloster zur Verfügung, das zurzeit in Bau ist.

Was geschieht, wenn der Baukredit abgelehnt wird?

Wird der Baukredit abgelehnt werden, verfügt die Gemeinde über keine Mittel, um mit dem Bau der Erschliessung zu beginnen. Folgende Szenarien sind denkbar: Erstens, das Raumplanungsrecht ermöglicht es den Grundeigentümern nach den Plänen der Gemeinde die Erschliessung selbst zu realisieren. Weil es sich um eine Erschliessungspflicht der Gemeinde handelt, bleibt die Gemeinde ihren Anteil an den Kosten jedoch schuldig. Das Vorgehen ist wenig erprobt und könnte heute nicht absehbare rechtliche Schwierigkeiten nach sich ziehen. Zweitens, der Gemeinderat beantragt eine Revision der Kantonalen Nutzungsplanung und prüft, ob neue Erschliessungsvarianten realisierbar wären. Es ist wenig wahrscheinlich, dass andere Varianten realisiert werden können, die vergleichbare Bedingungen erfüllen. Zudem planen die Grundeigentümer auf der Basis der geltenden Kantonalen Nutzungsplanung ihre Projekte, so dass es immer schwieriger wird überhaupt neue Varianten ins Spiel zu bringen. Schliesslich wären für die Planung- und Realisierung einer neuen Variante erneut ein Planungs- und Baukredit bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einzuholen. Die Gemeinde steht in der Pflicht eine sachgerechte Erschliessung von Brunnen Nord zu gewährleisten. Dieser Pflicht kann sie sich nicht entziehen. Eine Ablehnung des Baukredites führt somit in erster Linie zu einer Verzögerung der Erschliessung und wird dadurch für die Gemeinde mutmasslich teurer.

Welcher Anteil finanziert der Kanton?

Der Kanton kann auf Basis des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung (WFG) Beiträge an die Erschliessung von Entwicklungsschwerpunkten (ESP) und Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebieten leisten, die als solche im kantonalen Richtplan bezeichnet sind. Brunnen Nord ist ein richtplanerisch ausgewiesenes Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiet. Nach Abzug aller Beiträge der öffentlichen Hand, Grundeigentümern und Dritten beteiligt sich der Kanton maximal zur Hälfte an den Restkosten der Gemeinde. Der Kantonsbeitrag an die Erschliessung von Brunnen Nord beträgt CHF 10.1 Mio. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des Kantonsrats.